Antwort auf die Abmeldung meines kürzlich in Rauch aufgegangenen Rundfunkempfangsgerät:
...Bitte beachten Sie:
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Ein erheblicher Aufwand liegt nicht vor, solange eine Reparatur des Rundfunkgerätes erfolgen kann. Somit wird auch ein defektes Gerät zum Empfang bereitgestellt....
Fazit: Abmeldung wurde nicht durchgeführt!
Sag mal gehts noch??